Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Ralf Röhrl Verbandstoffe, D-85254 Sulzemoos

§1 Allgemeines-Geltungsbereich
1.Aufträge werden von uns ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt; Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. 2.Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§2 Angebot und Angebotsunterlagen
1.Unsere Angebote sind freibleibend. In der Bestellung an uns enthaltene Preise gelten erst mit unserer Auftragsbestätigung als vereinbart.
2.An Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Katalogen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

§3 Liefer- und Zahlungsbedingungen
1.Wir akzeptieren nur Aufträge mit einer Mindestauftragssumme von 15.00 Euro. Aufträge unterhalb dieser Mindestgröße bedürfen gesonderter Vereinbarungen.
2.Unsere Rechnungen sind im voraus zu bezahlen. Die Rechnungsbezahlung nach erhalt der Ware bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3.Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten; sie wird am Tag der Rechnungstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.Unsere Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden. Die Höhe der Versandkosten hängt vom Gewicht und den Abmaßen der Ware ab, sowie vom gewünschten Ziel.
5.Falls wir dem Besteller aufgrund besonderer Vereinbarung ein Rückgaberecht für bereits ausgelieferte Waren eingeräumt haben und dieser dieses Recht ausübt, erheben wir 5% vom Rechnungsbetrag der zurück gegebenen Waren zur Abgeltung unserer Kosten.
6. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Verkäufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
7. Der Verkäufer stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht. 8.Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§4 Lieferzeit
Im Angebot enthaltene Lieferzeiten sind unverbindlich. Verbindlichkeit tritt erst durch unsere Auftragsbestätigung ein. Bei unverschuldeter Lieferverzögerung ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unverschuldet ist eine Lieferverzögerung, wenn sie u.a. auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretender verspäteter Anlieferung durch Vorlieferanten beruht.
Eine uns bekannt gewordene Verschlechterung der Vermögenslage oder der Verzug des Bestellers bei der Begleichung einer offenen Rechnung verlängert die vereinbarte Lieferzeit um den Zeitraum, bis der Hinderungsgrund für die Lieferung entfallen ist. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. In diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachricht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können Schadenersatzanspüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens nur geltend gemacht werden, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.

§5 Gefahrenübergang
1.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk" oder ab Lager" vereinbart.
2.Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung Sichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

§6 Gewährleistung
Mängel werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend gemacht werden. Von uns anerkannte Mängel werden nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung reguliert.

§7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug oder in Zahlungsschwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert er die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne dass es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist er verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben und alle uns zum Einzug eforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Dritten von der Abhändigung zu informieren. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gerät der Besteller mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist er verpflichtet, auf unser Verlangen die nicht bezahlte Ware heraus zugeben. Wir sind dann berechtigt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers-abzüglich angemessener Verwertugskosten-anzurechnen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt

§8 Rücksendungen
Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

§10 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dachau. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

Ralf Röhrl Verbandstoffe Steindlbachstrasse 2a , 85254 Sulzemoos Telefon : +49-(0)8135/1789 Fax : +49-(0)8135/226